Freiwilligendienst bei diakonischen Einrichtungen im Saarland

Einblick in den Alltag sozialer Berufeund wertvolle persönliche Erfahrungen für das Leben

Du spielst mit dem Gedanken, im sozialen Bereich eine Ausbildung oder ein Studium zu machen?

Ein Freiwilligendienst ermöglicht Dir einen Einblick in den Alltag sozialer Berufe. Wertvolle persönliche Erfahrungen für das Leben prägen zudem diese Monate.  Auch zur beruflichen (Um)Orientierung eignet sich das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder der Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Ein Einstieg in den Freiwilligendienst ist grundsätzlich ganzjährig möglich, es gibt keine Bewerbungsfristen. Voraussetzung ist, dass die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Der Dienst dauert in der Regel zwölf Monate in Vollzeit (39 Wochenstunden). Teilzeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Viele Plätze werden jedoch im September/Oktober besetzt, weshalb eine Bewerbung ab dem Frühjahr am sinvollsten ist. 

Ob FSJ oder BFD, die Rahmenbedingungen sind fast identisch.

Interesse? Wir beraten unverbindlich, begleiten Dich im Bewerbungsverfahren und stehen während Deiner Dienstzeit an Deiner Seite. 

Fakten und Antworten auf Deine Fragen

Die Diakonie bietet Einsatzmöglichkeiten in verschiedensten Bereichen der Sozialen Arbeit und der Pflege.

Einsatzfelder 

Im FSJ oder im BFD hast Du die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Einsatzfeldern - zum Beispiel:

  • Mitarbeit in Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Mitarbeit in der Mutter-Kind-Einrichtung
  • Hilfeangebote für Menschen mit Behinderung
  • Mitarbeit in einer Kirchengemeinde
  • Mitarbeit in der Seniorenarbeit
  • Mitarbeit in einem Krankenhaus
  • Arbeit mit psychisch kranken Menschen
  • Mitarbeit in der Wohnungslosenarbeit
  • Integrationshilfen in Kindergärten
  • Inklusionshelfer an Grundschulen

Einsatzorte

Die Stellen im Freiwilligendienst verteilen sich über das gesamte Saarland. Wir haben Plätze in Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis, Merzig, St. Wendel und weiteren Orten.

  • 30 Tage Urlaub im Jahr
  • 438 € Taschengeld im Monat
  • das Kindergeld wird weitergezahlt, solange Du unter 26 Jahre alt bist
  • die Sozialversicherungen werden für Dich übernommen: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Berufsunfallversicherung

außerdem:

  • ein qualifiziertes Zeugnis Deiner Einsatzstelle und ein Zeugnis über die abgeleistete Bildungsarbeit am Ende Deiner Dienstzeit
  • Praxisanleitung vor Ort: Ein Mitarbeiter arbeitet Dich ein und begleitet Dich
  • Betreuung und Unterstützung während der Seminare und während des gesamten FSJ/BFD
  • 25 Bildungstage auf 12 Monate verteilt
  • Und: Der Freiwilligendienst wird als Wartezeit fürs Studium angerechnet und unter bestimmten Voraussetzungen als Praktikum anerkannt!

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) stellt insbesondere für Teilnehmende über 27 Jahre die Möglichkeit dar, ein Bildungsjahr zu absolvieren und sich dadurch beruflich neu zu orientieren. Er steht allen Interessierten offen und erlaubt Einblicke in die soziale Arbeit von Kirche und Diakonie. 

Dabei verstehen wir den BFD nicht als Alternative zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, eine Vermittlung über die Arbeitsagenturen lehnen wir ab. Wenn arbeitslose Männer und Frauen für sich in dem Bildungsjahr eine Möglichkeit sehen, ein neues Arbeitsfeld kennen zu lernen oder sich selbst zu erproben, ist ein BFD-Vertrag grundsätzlich möglich. In der Regel haben die Einsatzstellen praktisch nie die Möglichkeit, nach einem BFD eine Festanstellung vorzunehmen.

Der BFD ist für uns auch keine Alternative zu ehrenamtlicher Mitarbeit in kirchlich-diakonischen Aufgabenfeldern und soll die zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeit vieler Menschen auch nicht gefährden. Gleichwohl kommt ggf. der BFD auch für Menschen nach der aktiven Berufsphase in Frage, um für ein Jahr eigene Fertigkeiten und Fähigkeiten einzubringen und sich ggf. persönlich neu zu orientieren.

Was unterscheidet den Bundefreiwilligendienst vom Freiwilligen Sozialen Jahr?

Vorweg: Es gibt für die Teilnehmenden in der Praxis kaum Unterschiede zwischen BFD und FSJ. Der BFD ist - im Gegensatz zum FSJ - grundsätzlich ein staatlicher Dienst, der vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) verantwortet und bezuschusst wird.

Praktisch geleistet wird er bei uns in Einrichtungen von Kirche und Diakonie, organisiert und verwaltet vom Träger aller Einsatzstelle: der Diakonie RWL.
Der Freiwilligendienst ist (möglichst) in Vollzeit, aber mit mindestens 20,1 Stunden/Woche zu leisten. Es gibt 30 Tage im Jahr Urlaub.

Der Vertrag wird von der Diakonie RWL erstellt und zum Bundesamt weitergeleitet.
Die Freiwilligen erhalten bei einer Vollzeitstelle 438 € Taschengeld, bei Teilzeit entsprechend weniger.

Die Sozialversicherungen werden - wie beim FSJ auch - übernommen.

Sonderbedingungen wie Hartz-IV-Bezug, Renteneinkünfte etc. sind gesondert zu klären.

Der Starttermin für den BFD kann grundsätzlich frei gewählt werden, mit Blick auf das pädagogische Begleitprogramm empfehlen wir einen Start im Herbst.

Was beinhalten die Freiwilligendienste?

Der Freiwilligendienst soll ein Bildungsjahr im weitesten Sinne sein, in dem soziales Lernen ebenso wie beruflich verwendbare Qualifikationen vermittelt werden. Er wird in der Regel in sozialen Einrichtungen geleistet und dauert 12 Monate (Verlängerung auf max. 18 Monate möglich). Nach 6 Monaten wird er als Freiwilligendienst anerkannt. Man kann um maximal 6 Monate verlängern. Der Freiwilligendienst hat einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr für die Freiwilligen, er richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen aus. Den Freiwilligendienst gibt es als Freiwilliges Soziales Jahr und als Bundesfreiwilligendienst.
Grundlage für das FSJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sowie für den BFD ist das BFD-Gesetz.

Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?

Im Prinzip gibt es in Trägerschaft der Diakonie RWL kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und dem BFD. Ihr seid in den gleichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, bekommt die gleiche pädagogische Begleitung und auch das gleiche Taschengeld. Außerdem dürfen die Leute im BFD auch älter sein als 27 Jahre. Ihr werdet den Unterschied kaum merken.

Warum sollte ich ein FSJ/BFD machen?

Im Freiwilligendienst hast Du die Möglichkeit, Dich ein Jahr lang sozial zu engagieren, praktisch im sozialen Bereich zu arbeiten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, Dich beruflich zu orientieren und Deine Stärken und Schwächen im Umgang mit Menschen in erschwerten Lebenssituationen zu erproben.
Mit einem FSJ/BFD kannst Du Wartezeiten zum Studium oder zur Ausbildung sinnvoll überbrücken. Das FSJ wird in vielen Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt, wird Dir als Wartesemester zum Studium angerechnet (wie viel ist abhängig von der Dauer des FSJ und der Hochschule) und verbessert die Chancen in Bewerbungsverfahren deutlich.

Wer kann alles ein FSJ/ BFD machen?

Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren, unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.  
BFD können auch Menschen machen, die über 27 Jahre alt sind.

Wo kann ich ein FSJ/ BFD machen?

Die Einsatzfelder in der Diakonie im Saarland sind sehr vielseitig. Unter der Rubrik "Einsatzfelder" kannst Du Dir einen Überblick über die Angebote der Diakonie Saar verschaffen.

Kontakt

Christian Busert Referent Freiwilligendienst

Sabine Timm Sekretariat Geschäftsführung