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NAVIS

NAVIS ist eine Arbeitsgelegenheitsmaßnahme (AGH) mit Aufwandsentschädigung für Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmestelle in Lebach.

Der Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG), hier § 5 AsylbLG.

Eine Statusänderung bedingt eine sofortige Überprüfung des Verbleibs in dieser Maßnahme und eine Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt.

Ziel der Maßnahme ist, im Falle eines negativen Asylverfahrensausgangs die Reintegration im Heimatland zu fördern. So können die in der Maßnahme erlangten Kenntnisse und Erfahrungen nach einer möglichen Rückkehr genutzt und weiterentwickelt werden bzw. als bessere Startchancen dienen.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Falle eines positiven Asylverfahrensausgangs auf eine spätere Integration vorbereitet – eine Einmündung in die Förderung nach § 5a AsylblG ist mit dem Landesverwaltungsamt und der Bundesagentur für Arbeit abzustimmen.

Beim dann nachfolgenden Übergang in die Zuständigkeit des örtlich zuständigen Jobcenters und des Sozialgesetzbuches II (SGB II) dienen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Arbeitsmarktintegration.

Im Rahmen des Projektverlaufes werden die Einsatzmöglichkeiten für Arbeitsgelegenheiten erweitert und es können weitere Personen angesprochen werden.

Die Maßnahme stellt zudem ein finanzielles Mehreinkommen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dar, da sie zusätzlich zu den Regelleistungen des AsylbLG eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Die Projektziele im Einzelnen:

Grundsätzliches Ziel § 5 AsylbLG ist, die Leistungsberechtigten an den Kosten ihrer Versorgung zu beteiligen und zugleich ihre Integration zu fördern. Dies soll erreicht werden durch

  • die Herstellung einer Tagesstruktur,
  • die Herstellung, den Erhalt und die Verbesserung der persönlichen Kompetenzen,
  • die Stärkung des individuellen Arbeits- und Sozialverhaltens,
  • die Verbesserung der Kommunikation,
  • den Erwerb sozialer Kompetenzen,
  • den Erwerb von Gender-Mainstreaming Kompetenzen,
  • den Erwerb organisatorischer und methodischer Kompetenzen sowie durch
  • Persönlichkeitsstabilisierung und –entwicklung.

 

Die Maßnahme kann durch  freiwillige, begleitende Sprachförderung (Erstorientierungskurse – EOK Saarland) ergänzt werden, welche in Regie der Abteilung Bildung und Soziale Teilhabe (BST) der DIAKONIE SAAR durchgeführt wird.

Die Finanzierung dieser Erstorientierungskurse erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF im Rahmen des gleichnamigen Bundesprojektes. 

 

Öffnungszeiten:

täglich von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

 

Unsere Räumlichkeiten befinden sich auf dem Gelände der Landesaufnahmestelle Lebach (LAST).


Ansprechpartner


 NAVIS Lebach
NAVIS Lebach
Oderring 23
66822 Lebach
Telefon: 06881 9349692
Mobil: 0172 4583470


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